Gewerbeabfallverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 01.08.2017 tritt die überarbeitete Gewerbeabfallverordnung ( GewAbfV ) in Kraft.
Mit der Änderung der GewAbfV hat man sich das Ziel gesetzt, durch die getrennte Sammlung, d.h. Vor – Ort – Trennung der gemischten Siedlungsabfälle und gemischten Bau – und Abbruchabfälle durch den Abfallerzeuger, die Recyclingquote zu erhöhen.
Zur Überwachung und Förderung dieser Ziele werden durch den Gesetzgeber umfangreiche Dokumentationspflichten vom Abfallerzeuger verlangt.