Gewerbeabfallverordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 01.08.2017 tritt die überarbeitete Gewerbeabfallverordnung ( GewAbfV ) in Kraft.

Mit der Änderung der GewAbfV hat man sich das Ziel gesetzt, durch die getrennte Sammlung, d.h. Vor – Ort – Trennung der gemischten Siedlungsabfälle und gemischten Bau – und Abbruchabfälle durch den Abfallerzeuger, die Recyclingquote zu erhöhen.

Zur Überwachung und Förderung dieser Ziele werden durch den Gesetzgeber umfangreiche Dokumentationspflichten vom Abfallerzeuger verlangt.

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